Bestimmungen und Besonderheiten bei der Nutzung des EcoBus

Der EcoBus ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs im Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) und im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN). Daher gelten bei der Nutzung des EcoBus folgende Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung:

Zusätzlich sind bei der Nutzung des EcoBus folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

1 Pilotbetrieb

Der EcoBus ist ein Pilotbetrieb zusätzlich zum bestehenden öffentlichen Personennahverkehr – mit technischen und organisatorischen Einschränkungen ist daher jederzeit zu rechnen. Der EcoBus kann jederzeit seinen Betrieb ohne vorherige Ankündigung einstellen. Schadenersatzansprüche, die aus Mängeln resultieren, die dem Pilotcharakter des EcoBus geschuldet sind, sind ausgeschlossen.

2 Anschnallpflicht und Kindersicherung

Der EcoBus wird in der Regel mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die außer dem Fahrer maximal acht Fahrgastsitzplätze aufweisen und somit als Personenkraftwagen gelten. Daher gelten im EcoBus – anders als bei einem Kraftomnibus mit mehr Plätzen – folgende gesetzlichen Regelungen für PKWs:

  • Anschnallpflicht für alle Fahrgäste zu jeder Zeit
  • Mitnahme von Kindern im Grundsatz nur auf geeigneten und zugelassenen Kindersitzen
  • Keine Stehplätze
  • Kinder dürfen während der Fahrt nicht im Kinderwagen sitzen bleiben

Für die Mitnahme von Kindern führt jeder EcoBus in der Regel einen kombinierten Baby-/Kindersitz der Gruppe 0+/1 (von 0 bis ca. 4 Jahre, bis 18kg Körpergewicht) und zwei Sitzerhöhungen der Gruppe 2/3 (ab ca. 3 Jahre, ab 15kg Körpergewicht) mit.

Sollte die Anzahl der verfügbaren und für die Alters- bzw. Gewichtsklasse geeigneten Kindersitze nicht ausreichen, erlaubt der Gesetzgeber in §21 Abs. 1a Ziff. 3. b) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausnahmsweise auch eine Beförderung ohne geeignete Kindersitze. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, ob sie für diesen Fall einen eigenen Kindersitz für Ihr Kind mitbringen möchten oder nicht.

3 Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl

Eine Beförderung eines Fahrgastes mit Rollstuhl ist nur mit solchen Fahrzeugen möglich, die über gesetzlich vorgeschriebenen Haltevorrichtungen für Rollstühle verfügen. Rollstühle müssen während der Fahrt mit diesen vorgeschriebenen Haltevorrichtungen gesichert werden.

EcoBus ist nicht verpflichtet, zu allen Zeiten Fahrzeuge bereit zu halten, die für die Beförderung von Rollstuhlfahrern zugelassen sind. Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl.

Ob ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug zur Verfügung steht, kann bei der Buchung durch eine Anfrage mit dem Merkmal „Rollstuhl“ in Erfahrung gebracht werden. Kann kein entsprechendes Fahrzeug angeboten werden oder steht ein solches Merkmal bei der Anfrage nicht zur Auswahl, ist eine Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl zu dem angefragten Zeitpunkt nicht möglich.

4 Gültigkeit von Fahrausweisen

Im Grundsatz gelten im EcoBus alle Fahrausweise, die auch in einem Linienbus des öffentlichen Personennahverkehrs im selben Bediengebiet gelten würden.

Obwohl es sich beim EcoBus ähnlich wie beim Anruf-Sammel-Taxi um einen Bedarfsverkehr mit Tür-zu-Tür-Beförderung handelt, wird bis auf Weiteres kein so genannter Komfortzuschlag erhoben.

Da der Schülertransport bereits anderweitig sichergestellt ist, gelten Schülerzeitfahrkarten im EcoBus an Schultagen erst ab 16 Uhr.

5 Buchung

Jede Fahrt mit dem EcoBus muss vorher über die bekannt gemachten Wege gebucht werden (z. B. mittels App, per Internet oder telefonisch). Ein Zustieg im EcoBus ohne Buchung ist nicht möglich – auch dann nicht, wenn bei Fahrtbeginn die nötige Anzahl von Plätzen frei ist und die Fahrgäste an das bekannte Ziel eines anderen Fahrgastes fahren wollen.

6 Halteorte

Der EcoBus ist nicht an Haltestellen gebunden. Ein Halt ist prinzipiell überall dort möglich, wo ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Eine Entscheidung hierüber trifft das Fahrpersonal.

Der Fahrgast kann bei der Buchung als Start- oder Zielort einen beliebigen Punkt im definierten Bediengebiet auswählen. Sollte dieser Punkt nicht für den EcoBus anfahrbar sein (z. B. wegen Fußgängerzone, Privatgrundstück, Beschaffenheit der Fahrbahn oder Einschränkungen bei Durchfahrtshöhe, -breite oder Fahrzeuggewicht), wird bei der Buchung ein alternativer Ort in fußläufiger Entfernung angegeben. Der Fahrgast ist verpflichtet, sich bei der Buchung über die genauen Orte zu informieren.

7 Abfahrtszeit

Der Fahrgast ist verpflichtet, rechtzeitig am bei der Buchung vereinbarten Startpunkt am Straßenrand bereitzustehen und sich beim Nähern des EcoBus bemerkbar zu machen.

Um den Zeitplan halten zu können und die Verzögerungen für andere Fahrgäste zu minimieren, ist es nicht möglich, dass das Fahrpersonal am angegebenen Startpunkt nach dem Fahrgast sucht oder an der angegebenen Haustür klingelt oder dem Fahrgast auf dem Weg zum Startpunkt beim Laufen oder Gepäcktragen hilft. Beim Einstieg in den EcoBus selbst wird das Fahrpersonal bei Bedarf allerdings gerne behilflich sein.

Wie beim Linienbus wird der EcoBus nicht vor der vereinbarten Abfahrtszeit am Startort losfahren. Das Fahrpersonal des EcoBus ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abfahrtszeit auf verspätete Fahrgäste zu warten.

8 Vorzeitiger Ausstieg

Ein Fahrgast kann beim Fahrpersonal verlangen, dass er bereits vor dem Erreichen des gebuchten Ziels den EcoBus auf der ursprünglichen Route verlassen kann. Dabei muss gewährleistet sein, dass ein Ausstieg an der gewünschten Stelle sicher möglich ist. Eine Entscheidung hierüber trifft das Fahrpersonal. Ein Ausstieg abseits der geplanten EcoBus-Route ist nicht möglich.

9 Stornierungen

Wenn ein Fahrgast seine gebuchte Fahrt im EcoBus nicht in Anspruch nehmen kann oder will, muss er die Fahrt möglichst frühzeitig stornieren, um unnötige Fahrten oder Umwege für andere Fahrgäste zu vermeiden.

Wenn ein Fahrgast mehrfach und trotz einmaliger Aufforderung gebuchte Fahrten im EcoBus ohne Stornierung verfallen lässt, kann das Nutzerkonto fristlos gesperrt werden und eine Neuanmeldung unterbunden werden.